Hallo liebes Forum,
ich habe mir einen gebrauchten Golf 7 gekauft (EZ 12/12, 44000 KM, DSG 105PS) und habe mal eine Frage zur Gewährleistung bzw. Händergarantie.
In den ersten 6 Monaten ist es ja so, dass der Händler beweisen muss, dass der Schaden noch nicht beim Kauf vorlag, danach ist ja der Käufer in der Beweispflicht und genau darum geht es.
Wie z.B. kann man dann etwas beweisen, z.B. wenn das Getriebe, was ich ja schon mehrfach gelesen habe recht anfällig sein soll, kaputt geht, dass der Schaden über die Gewährleistung läuft?
Bzw. habe ich noch die Möglichkeit eine Händlergarantie abzuschließen (250 EUR), welche dann nach dem Jahr der Gewährleistung greift, macht dies überhaupt ...
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