Hallo Gemeinde,
ich hätte eine Frage an alle Spezialisten da draussen.
Und zwar würde ich mir nächste Woche eine Klappenanlage einbauen lassen.
Diese wird per Einzelabnahme beim eigenen TÜV (glaube TÜV Süd) abgenommen.
Sie wird per Fernbedienung gesteuert, also manuell.
Nun zur Frage:
Ich weiß das in Deutschland eine manuelle Klappensteuerung eigentlich nicht legal ist.
Aber wie sieht es dann aus wenn der Tüv diese abnimmt (was er auch tut)?
Theoretisch erlischt die ABE des Fahrzeugs, aber wenn vom TÜV genehmigt und abgenommen sollte doch alles soweit wasserdicht sein oder irre ich mich?
Es wäre super wenn sich alle die sich damit auskennen oder schon mal Probleme mit TÜV, Polizei etc...
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