Ich habe diesen Thread eröffnet da nach einigen erfolglosen Reparaturversuchen wegen den Geräuschen und dem Poltern der Hinterachse VW nicht mehr weiter weis. Es wird nur noch hingehalten, "rumgedoktert"ohne dass sich was ändert. Daher heute mit dem Anwalt Besprechung gehalten was zu tun ist da auch im Juli 17 die Werksgarantie abläuft. Die Klage wird / muss vor Ablauf der Werksgarantie eingereicht werden damit die Werksgarantie gehemmt wird bzw. unterbrochen wird.
Eine Wertminderung kommt nicht in Betracht da das Poltergeräusch höchstwahrscheinlich bleiben wird, Reparaturversuche wurden über Gebühr gemacht, bleibt nur der Antrag auf Rücknahme des Fahrzeuges wegen nicht behebarer Mängel.
Ich ...
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