Ich habe mal eine Frage zur aktuellen Inzahlungnahmeprämie.
Ist es zur Inanspruchnahme zwingend notwendig, dass das entsprechende Fremdfabrikat tatsächlich an den Händler abgegeben wird, oder reicht es evtl. aus, wenn ich nachweisbar über ein Fremdfabrikat verfüge, dieses aber weiterhin als Zweitfahrzeug verwenden möchte und nicht Inzahlung gebe?
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