Hallo, ich habe mir einen Golf 7, Erstzlassung 03/2015 zugelegt. Der Wagen wurde mit Weltauto-Status verkauft.
Theoretisch gilt also auch für diesen gebrauchten Wagen die Mobilitätsgarantie, richtig? Jetzt frage ich mich aber wie das denn konkret ablaufen soll. Wenn ich z.B. eine Panne habe und den VW Notruf wähle will ich ja sichergehen, dass VW auch die Kosten übernimmt. Leider bekommt man ja aber kein Weltauto-Zertifikat o.ä. beim Kauf ausgehändigt, dass man dann später der VW Werkstatt vorlegen kann.
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