Hallo zusammen,
Vorab ein paar Infos:
Neuwagen mit EZ 1/2015
3 Jahre Garantieverlängerung
3-Wege Finanzierung (4 Jahre)
mich haben schon immer wieder einige Punkte an meinem Autohaus gestört, aber jetzt kam mein Auto mit verkratztem Lenkrad aus der Werkstatt zurück und das Autohaus weit natürlich jede Schuld von sich.
Daher würde ich gerne einen Wechsel zu einem anderen anderen Autohaus in Betracht ziehen. Ist dies problemlos möglich? Was ist mit dem verbrieften Rückgaberecht nach vier Jahren? Das gilt doch nur für das Autohaus, wo das Auto auch gekauft wurde, korrekt?
Vielen Dank schon mal!
Gruß Gleetch
Zum Beitrag | Übersicht VW Golf 7 & Golf Sportsvan Forum